28.03.2024
Abbruch Wohnhaus und Nebenbaute, Neubau Mehrfamilienhaus
Baupublikation
Gesuchstellender
Christoph Wittwer, Länggassstrasse 63, 3007 Bern
Projektverfassende
Aebi & Vincent Architekten SIA AG, Bernhard Aebi, Monbijoustrasse 61, 3007 Bern
Projektstandort
Wynigenstrasse 31 / Parzelle Nr. 218
Bauvorhaben
Abbruch Wohnhaus und Nebenbaute, Neubau Mehrfamilienhaus
Nutzungszone
Mischzone 3b
Schutzgebiet
Ortsbildschutzgebiet O1, Archäologisches Gebiet
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au, das Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet, das Regenwasser wird zur Versickerung gebracht.
Ausnahmen
- Unterschreiten des Strassenabstandes für den Parkplatz und die herausragenden Erker (Art. 80 SG)
- Unterschreiten des Strassenabstandes für Bauwerke zur Grundwassernutzung (Art. 80 SG)
- Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV und Art. 48 WBG)
Hinweise
Abweichen von der minimalen Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge (ersatzabgabepflichtig)
Auflagestelle
Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 29. April 2024
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im
Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.