25.07.2024
Nachträgliches Baugesuch für den Teilersatz einer gemauerten Einfriedung/Stützmauer
Baupublikation
Gesuchsteller und Projektverfasser
Martin Jakob Lüthi, Neuengasse 4, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben
Nachträgliches Baugesuch für den Teilersatz einer gemauerten Ein-friedung / Stützmauer mit Postament, ausgeführt in Ortbeton und verputzt
Projektstandort
Am Kreuzgraben auf halber Höhe, Parzelle Nr. 67
Koordinaten
2'614'089 / 1'211'686
Nutzungszone
Ensembleschutzzone ESZ
Schutzgebiet
Ortsbildschutzgebiet O I Altstadt; Gürtel- und Randbereiche; archäologisches Gebiet
Schutzobjekt
Im Bereich schützenswerter und unter Schutz gestellter Baudenkmäler, K-Objekte, Baugruppe A Altstadt
Ausnahmen
nach Art. 81 SG von Art. 56 SV für das Bauen von Einfriedungen im Strassenabstand
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und
www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 26. August 2024
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 16. Juli 2024
Bauinspektorat